Schmuck Gutachten

Herzlich willkommen auf unserer Gutachtenseite für Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren. Gerne erstellen wir für Sie ein Schmuckgutachten. Hier möchten wir Sie vorab rund um das Thema Gutachten informieren.

 

Ablauf der Gutachtenerstellung

Wertbestimmung Versicherungswert

Häufig erstellt für Versicherungen und Gerichte

Bestimmung des Neuwertes / Versicherungswert (Ladenverkaufswert im Facheinzelhandel inkl. gesetzlicher MwSt.)

Fotodokumentation

Kurze oder ausführliche Information zum Schmuckstück

Tabellarische Auflistung oder Einzelgutachten

Wertbestimmung Verkehrswert

Häufig erstellt für Nachlass, Erbteilung oder Verkäufe

Bestimmung des Verkaufswertes

Fotodokumentation

Standard: Kurze Information zum Schmuckstück

Tabellarische Auflistung

Gutachten Kontaktformular

FAQ

Ein konkretes Angebot erfolgt nach Vorlage der Schmuckstücke.

Die Kosten werden gemäß dem Justiz­vergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG)
nach Zeitaufwand berechnet. Gemäß § 9 Honorargruppe 2 Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren, 85,– Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer pro Stunde. Zuzüglich ist die Auslagenerstattung nach JVEG §§ 5-14 anzusetzen
Lieferzeit nach Vereinbarung, durchschnittlich 3 Wochen
 
Nach Absprache und Vorlage der Schmuckstücke ist es möglich in besonderen Fällen ein Gutachten vorzuziehen.
 
Bei einem Uhren-Sachverständigen handelt es sich um einen eigenen Beruf. Sollten sich in ihrem Schmuckkonvolut Uhren befinden so reichen wir diese bei einer Schmuckbegutachtung gerne für Sie an einem Sachverständigen für Uhren weiter.
 

Der Wiederbeschaffungswert stellt den Wert des Schmuckstückes dar, um dieses im Einzelhandel wieder zu erwerben. Er wird daher auch als Versicherungswert oder Ladenverkaufspreis bezeichnet.


Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht. (nach IHK München u.Obb.) Der Verkehrswert kann auch als Marktwert bezeichnet werden. Es sei hierbei darauf hingewiesen, dass der Verkehrswert stark vom Begutachtungszeitpunkt sowie der Handelsstufe abhängt.
Die Wertminderung wird in der Regel bei Beschädigungen am Schmuckstück ermittelt. Dabei ist ggf. auch der Restwert zu berücksichtigen.
  • Erstellung des Bildmaterials.
  • Erfassung der Schmuckstücke mit Beschreibungen, Massen, Gewichten, Stückzahlen.
  • Materialprüfung und Bestimmung des Feingehaltes.
  • Einstufung der Arbeitsausführung und der angewandten Techniken.
  • Ermittlung der Steinart anhand von diversen gemologischen Untersuchungen: Refraktometermessung, mikroskopische Untersuchung, Polariskop, Dichroskop, Dichte, UV-Licht.
  • Ermittlung des Farbgrades mit Hilfe eines photometrisch geeichten Vergleichsatzes, Reflexionsmessung, Lichtbrechung und Wärmeleittest. Ermittlung des Reinheitsgrades und des Schliffes laut CIBJO Nomenklatur.
  • Ermittlung der Perlbeschaffenheit, Oberfläche, Lüster, Form, sowie Untersuchung der Perlart.
  • Rechnerische Ermittlung der Steingewichte anhand der Abmessungen unter Berücksichtigung des jeweiligen spezifischen Gewichtes.
  • Auswertung der gemologischen Ergebnisse.
  • Preisfindung unter Berücksichtigung der Edelsteinqualität sowie des Materialwertes und der Herstellungskosten.
  • Erstellung des Dokumentes.
Damit der Wert ermittelt werden kann, sind viele Voruntersuchungen möglich.
Ein Beispiel so einer Untersuchung sehen Sie in folgender Grafik:
 
 
Gutachter Schmuck